Statuten

§1 Name, Sitz und Tätigkeitsbereich
(1) Der Verein führt den Namen „Forum Urbanes Gärtnern“.
(2) Er hat seinen Sitz in Graz – und erstreckt seine Tätigkeit steiermarkweit.
(3) Die Errichtung von Zweigvereinen ist beabsichtigt.

§2 Zweck
Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt die Vernetzung, Kooperation und Unterstützung der unterschiedlichsten Projekte und Initiativen, die sich mit Gärtnern im urbanen Raum beschäftigen.

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:

  1. Zurverfügungstellung von Ressourcen wie Raum, Infrastruktur, Information, Beratung und professionelle, personelle Begleitung für Gruppen und Personen, die im Bereich des urbanen Garten- und Landschaftsbaus tätig sind.
  2. Förderung des Erfahrungsaustausches
  3. Unterstützung der Partizipation der Betroffenen an der Entwicklung ihres Umfeldes, insbesondere bei der Gestaltung des öffentlichen (Grün)Raumes
  4. Vernetzung und Kooperationen mit allen Institutionen, Gruppen und Personen, die in den Bereichen des „Urbanen Gärtnerns“ tätig sind.
  5. Die Planung, Organisation und Durchführung von Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen
  6. Planung, Organisation und Begleitung von Nachbarschafts-, Gemeinschafts- und Stadtteilgarten-Initiativen
  7. Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, sowohl im öffentlichen Raum wie auch in Kulturorten.
  8. Wissenschaftliche Untersuchungstätigkeiten, sowie entsprechende Methodenentwicklungen für die Praxis in Kooperation mit den entsprechenden Bildungs- und Forschungsinstitutionen.
  9. Zusammenarbeit mit Institutionen, Gruppen und Personen, die in Berichten der Gemeinwesen orientierten, sozialen Arbeit tätig sind.
  10. Öffentlichkeitsarbeit und Dokumentation.

§3 Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks
(1) Der Vereinszweck soll durch die in den Abs. 2 und 3 angeführten ideellen und materiellen Mittel erreicht werden.
(2) Als ideelle Mittel dienen:

  1. Tätigkeiten, animatorische Aktivitäten und Aktionen im privaten und öffentlichen Raum
  2. Vorträge, Veranstaltungen, Zusammenkünfte, Seminare, Tagungen, Ausstellungen; Bildung von Arbeitskreisen und -gruppen; Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch mit einschlägigen, öffentlichen und privaten Institutionen, Organisation und Fachleuchten im In- und Ausland
  3. Werbung für den Verein und Öffentlichkeitsarbeit für vom Verein vertretenen Zielen
  4. Einsatz von Vereinsmitgliedern und befugtem Personal für alle Tätigkeiten des Vereins
  5. Herstellung von Materialien optischer, akustischer, digitalisierter und materieller Art zur Vereins- und Öffentlichkeitsarbeit; Herausgabe periodischer und nichtperiodischer Druckschriften
  6. Errichtung und Instandsetzung von Räumen und Plätzen, die dem Vereinszwecks zugute kommen, deren Einrichtung, Anmietung und Erhaltung
  7. Einsatz notwendiger Betriebsmittel und sonstiger Einrichtungen des Vereins
  8. Forschungstätigkeit

(3) Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch:

  1. Beitrittsgebühren und Mitgliedsbeiträge
  2. Subvention und Förderungen
  3. Erträge aus Veranstaltungen, Veröffentlichungen
  4. Finanzielle Abgeltung von Leistungen des Vereins, seiner Mitglieder und MitarbeiterInnen
  5. Sammlungen, Spenden, Vermächtnisse, Geschenke und sonstige Zuwendung und Einnahmen
  6. Sponsorgelder und Werbeeinnahmen
  7. Stipendien
  8. Erträge aus unternehmerische Tätigkeiten des Vereins

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