Wo und wie kann ich Gemeinschaftsgärten anlegen?
Das Anlegen von Beeten oder das Aufstellen von Töpfen kann ohne weiters am eigenen Grundstück problemlos starten. Hierzu sind keine Genehmigungen notwendig.
Bei Flächen, die nicht im eigenen Besitz oder Eigentum sind, ist grundsätzlich die Erlaubnis des Eigentümers / der Eigentümerin einzuholen. Sonst fällt es unter die Kategorie Guerilla Gardening, und das kann (muss aber nicht) rechtliche Konsequenzen haben.
Wenn du auf öffentlichen Flächen gärtnern möchtest und do weißt nicht wo, dann melde dich bei uns oder schau in unserer Flächenbörse nach. Wir haben in Zusammenarbeit mit der Stadt Graz Grundstücke gefunden, die für potentielle gärtnerische Nutzungen eignen.
Bei Privatgrundstücken ist der Eigentümer oder die Eigentümerin zu fragen. Ist nicht bekannt, wer der- oder diejenige ist, kann dies im Grundbuch nachgesehen werden.
Bei weiteren Fragen helfen wir gerne aus.