Ansuchen um Gemeinschaftsgartenfläche auf öffentlichen Grundstücken
Ich möchte einen Gemeinschaftsgarten initiieren – was tun?
Eine der wichtigsten Fragen ist dabei, wo der Gemeinschaftsgarten errichtet wird. Hier gibt es zwei Lösungen: entweder auf Privatgrundstücken von Firmen oder Einzelpersonen oder auf Grundstücken im Eigentum der öffentlichen Hand. Dieser Artikel beschäftigen sich mit öffentlichen Grundstücken und gibt ein paar Tipps.
Hinweis: Dieser Artikel bezieht sich in der Detailformulierung auf die Stadt Graz. Für sonstige Gemeinden in der Steiermark gelten grundsätzlich ähnliche Schritte und Tipps – Ansprechstellen (Ämter …) wären entsprechend auf der jeweiligen Gemeindehomepage oder über das Gemeindeamt zu recherchieren.
Schritt 1: Klarheit über Anliegen: Wer, Was, Ab Wann, Wo, Wie.
- Tipp: Frei nach dem Prinzip der Otelos: fünf Personen bilden eine gute Basis für einen Gemeinschaftsgarten.
- Tipp: Es ist ratsam, schon im Herbst mit der Planung zu beginnen und die Grundstückssuche in Angriff zu nehmen.
- Tipp: In vielen Fällen ist es praktisch, einen Verein oder andere juristische Person hinter einem Gemeinschaftsgarten oder ähnlichen zu haben.
- Tipp: Es ist ratsam und manchmal kommt sogar die Bedingung, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Eine Rechtsschutzversicherung für die Ansuchenden ist auch nicht falsch. Eine Rechtsschutz klärt in der Regel, ob eine Haftung besteht bzw. ob fahrlässig oder grob fahrlässig gehandelt wurde. Eine Haftpflicht schützt vor Gröbsten (bei Fragen: office@urbanes-gaertnern.at). Die Stadt Graz hat auch eine Ehrenamtshaftpflichtversicherung (Details auf der Homepage der Stadt Graz)
Schritt 2: Das geeignete Grundstück finden:
- Anbindung und Situation zur Straße sind sehr subjektive Fragen und schwer zu verallgemeinern
- wichtige Aspekte sind:
- wie ist die Beschattung?
- wie wird gegossen (Wasseranschluss, Regentonne oder anders)?
- gibt es einen Kompost?
- wie ist die Zugänglichkeit?
- Achtung: Für die Förderung des Umweltamtes der Stadt Graz müssen einige Bedingungen erfüllt sein. Siehe Homepage des Umweltamts
Schritt 3: Ist das begehrte Grundstück gefunden, gilt es ausfindig zu machen, wer dafür zuständig ist bzw. wer die bzw. der EigentümerIn ist:
- Tipp: der Kataster im Land Steiermark GIS gibt Auskunft über EigentümerInnen (sofern öffentliche Institutionen, z.B. ein Amt der Stadt Graz)
Schritt 4: Kontaktaufnahme mit der zuständigen Stelle, um das Begehren vorzustellen und weitere Schritte zu besprechen
- Tipp: eventuell ist das Grundstück nicht zu haben; um Alternativen in der Nähe sollte man sich im Gespräch bemühen
- Tipp: in vielen Ämtern gibt es Bezirkszuständigkeiten. Dieses sind auf der Homepage des jeweiligen Amtes zu recherchieren.
- Tipp: Wenn nicht auf E-Mails geantwortet wird, sich um Anrufe oder persönliche Besuche bemühen. Beharrlichkeit, aber keine Aufdringlichkeit, ist oftmals notwendig. Klare Aussagen und Vereinbarungen, z.B. über Termine und Deadlines, helfen, damit ein Ansuchen nicht untergeht. Vereinbarungen sind auch von den Ansuchenden einzuhalten, um Unannehmlichkeiten zu vermeiden.
- Tipp: In der Regel werden für die angesuchte Fläche Preise berechnet. Eine aktuelle Auflistung zum Vergleich haben wir derzeit noch nicht. Es ist aber hilfreich damit zu argumentieren, einen öffentlichen Mehrwert zu schaffen und zur Lebensqualität beizutragen.
- Tipp: Eine überparteiliche Unterstützung, z.B. über den Bezirksrat, kann hilfreich sein.
- Hinweis: Abhängig vom Grundstück müssen manchmal mehrere Ämter hinzugezogen werden.
Schritt 5: Wenn ein Gespräch stattgefunden hat, ist ein formelles Ansuchen zu stellen. Dieses Ansuchen umfasst:
- einen regulärer Ansuchenstext (z.B. für ein Präkarium oder für einen Gestattungsvertrag): Briefkopf, Ansuchenschreiben (inkl. Lagebeschreibung, Grunstücksnummer und Katastralgemeinde), Auflistung der Beilagen, Bitte um Genehmigung (+ Zeitraum) und Unterschriften
- Kurzbeschreibung der ansuchenden Person oder juristischen Person
- Vereinsregisterauszug und Statuten (sofern verlangt)
- Kurzbeschreibung des Vorhabens
- Skizze der geplanten Aufbauten (z.B. schematische Zeichnung von Grundstück mit Aufbauten; Fotos vom Grundstück mit Zeichnungen)
- Luftbild (z.B. Land Steiermark, Stadt Graz, Google Maps oder Bing Maps)
- optional: Auszug aus dem Flächenwidmungsplan (z.B. Land Steiermark, Stadt Graz)
Schritt 6: Warten auf den unterschriebenen Vertrag; sonst handelt man auf eigenes Risiko
- Tipp: Termine und Vereinbarungen über Termine und Deadlines treffen – Nachfragen, wenn man als Ansuchende nichts hört.
- Hinweis: Die Unterfertigung eines Vertrags kann dauern, da eine Unterzeichnung des Vertrags oft der Unterschrift der oder des politischen Zuständigen bedarf.
Schritt 7: Vertrag erhalten, die Saison kann beginnen.
- Tipp: Die Vertragsdetails sollten eingehalten werden, um Probleme zu vermeiden. In der Regel dürfen beispielsweise keine Bäume gepflanzt werden.
Bei Fragen und Unterstützung stehen wir gerne zur Verfügung (office@urbanes-gaertnern.at)